Herzlich Willkommen

Wir freuen uns, Sie auf unserer Webseite begrüßen zu dürfen. Als Dienstleister im Zentrum der Stadt Weimar steht die Dieter Höhnl Hausverwaltungen GmbH für kompetente Betreuung rund um alle Verwaltungsangelegenheiten: von der genauen Analyse über die Beratung bis hin zur fachgerechten Durchführung der einzelnen Maßnahmen. Dabei werden wir höchsten Qualitätsansprüchen gerecht. Dafür stehen wir mit unserem Namen.

Wer Immobilien besitzt, möchte langfristig vorsorgen, ohne sich zu ärgern. Als Haus- und Grundstücksverwaltung unterstützen wir Sie bei der reibungslosen Verwaltung durch Effizienz und Engagement sowie durch aufmerksame Zuwendung bei der Mieterbetreuung.

Das Unternehmen

Voraussetzung jeder ordnungsgemäßen Verwaltung ist umfassende Kenntnis der rechtlichen Grundlagen. Durch einschlägiges Studium der Betriebs- und Immobilienwirtschaft (Dipl.-Ing. oec.) ist dies beim Geschäftsführer des Weimarer Unternehmens „Dieter Höhnl Hausverwaltung GmbH“ gegeben.

Das Unternehmen verfügt über einen erfahrenen Mitarbeiterstab, der mit allen erforderlichen Technologien moderner Bürotechnik ausgestattet und vertraut ist. Unterschiedlichen Rahmenbedingungen kann somit jederzeit Rechnung getragen werden. Unsere Mitarbeiter zeichnen sich als erfahrene Objektverwalter aus, die durch regelmäßige kaufmännische und technische Schulungen auf dem aktuellen Stand sind.

Seit Gründung des Unternehmens im Jahre 1994 wurden nachstehende Einrichtungen betreut: Das kommunale Eigentum in der Stadt Buttelstedt, Gewerbe- und Wohnimmobilien in Weimar, Apolda, Bad Berka, Blankenhain, Oßmannstedt, Pößneck und Rudolstadt sowie Immobilien Thüringer Stiftungen.

 

Das Unternehmen ist spezialisiert auf Wohnungsverwaltung in ihrer Gesamtheit, insbesondere auf die Verwaltung von Eigentumswohnungen, Gewerbeeinheiten und kommunalen Wohnungen. In Anbetracht dieses Leistungsprofils wird der Unternehmensinhaber regelmäßig auch mit Aufgaben der Zwangsverwaltung von Thüringer Amtsgerichten angefordert.

Die Gewerbeerlaubnis als Immobilienverwalter nach § 34c Abs. 1 GewO liegt seit dem 1. März 2019 vor.

Mit dem Sohn des Unternehmensinhabers ist die Zukunft des Unternehmens in der 2. Generation gesichert.